Ab 1. Juli 2023 steigt nicht nur der Beitragssatz in der Pflegeversicherung, sondern – ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ist Anzahl und Alter der Kinder ab Juli 2023 für die Höhe des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung entscheidend. Allerdings nur für den Beitragssatz des Arbeitnehmers. In diesem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den Neuregelungen und Ihre Aufgaben zur korrekten Berücksichtigung in der Entgeltabrechnung.
Folgende Themen werden in dem Webinar betrachtet:
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Webinarskript (pdf, 910,16 KB)
Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zu den Nachweisen der Elterneigenschaft in der PV (pdf, 247,07 KB)
FAQ (pdf, 222,41 KB)