Kurzarbeit aktuell – Abrechnung von Kurzarbeitergeld

Zahlreiche Unternehmen benötigen weiterhin das Instrument Kurzarbeit, um die andauernde Krise überstehen zu können; aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Es gilt folglich die aktuellen Regelungen, aber auch die Verlängerungen der Ausnahmeregelungen in Hinblick auf die jeweiligen Fristen korrekt anzuwenden. Weitere Fragestellungen ergeben sich im Rahmen von nicht so erfolgreich verlaufenen Prüfungen seitens der Arbeitsagenturen, denn hierbei stellen sich neue Fragen bezüglich arbeitsrechtlicher Ansprüche sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Korrekturen.

In diesem Webinar erfahren Sie kompakt und praxisnah alle aktuellen (Verlängerungs-) Regelungen mit den jeweils gültigen Fristen zum KUG sowie sämtliche Prozesse der KUG-Abrechnung.

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