Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU hat die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den sog. „gelben Zettel“) zwischenzeitlich abgelöst und hat sich bereits in der Praxis etabliert. Seit dem 1. Januar 2023 ist sie nunmehr auch obligatorisch für die Arbeitgeber. Um dieses Massenverfahren möglichst reibungslos für alle Verfahrensbeteiligten umzusetzen, erfolgten seit der Einführung regelmäßig Erfahrungsaustausche auf deren Basis Klärungsbedarfe einer Lösung zugeführt werden und die Verfahrensabsprachen fortentwickelt werden. Neben einem Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens erhalten Sie in diesem Webinar weitergehende Hintergrundinformationen zu den veränderten Verfahrensabsprachen sowie den sich hieraus ergebenden zukünftigen Veränderungen am Datensatz.

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