Seit dem 1. Juli 2023 ist durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz nicht nur eine fehlende Elterneigenschaft entscheidend für die Höhe des AN-Beitragsanteils in der Pflegeversicherung, sondern auch Anzahl und Alter der Kinder. Somit sind seit Juli 2023 alle Arbeitgeber verpflichtet den Nachweis der Elterneigenschaft sowie den Nachweis über Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder als Grundlage für die Berechnung der Pflegeversicherung heranzuziehen.
In der Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 gilt ein sogenanntes „vereinfachtes Nachweisverfahren“, dass gleichgültig zu welchem Zeitpunkt Kinder nachgewiesen werden, diese in der Übergangszeit auch rückwirkend zu berücksichtigen sind, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle aktuellen Regelungen im Beitragsverfahren der Pflegeversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in das geplante „digitale Verfahren“ und erfahren, welche Auswirkungen dieses Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben kann.
Inhalt:
Stand: 22. März 2024
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