Die korrekte Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung

Seit dem 1. Juli 2023 ist durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz nicht nur eine fehlende Elterneigenschaft entscheidend für die Höhe des AN-Beitragsanteils in der Pflegeversicherung, sondern auch Anzahl und Alter der Kinder. Somit sind seit Juli 2023 alle Arbeitgeber verpflichtet den Nachweis der Elterneigenschaft sowie den Nachweis über Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder als Grundlage für die Berechnung der Pflegeversicherung heranzuziehen.

In der Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 gilt ein sogenanntes „vereinfachtes Nachweisverfahren“, dass gleichgültig zu welchem Zeitpunkt Kinder nachgewiesen werden, diese in der Übergangszeit auch rückwirkend zu berücksichtigen sind, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle aktuellen Regelungen im Beitragsverfahren der Pflegeversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in das geplante „digitale Verfahren“ und erfahren, welche Auswirkungen dieses Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben kann.

Inhalt:

  • Kompaktübersicht – der Beitragssatz in der Pflegeversicherung in der Differenzierung „kinderlos, kinderarm, kinderreich“
  • Mögliche Nachweisverfahren für Anzahl und Alter der Kinder im Übergangszeitraum des „vereinfachten Nachweisverfahrens“
  • Gibt es ein „richtiges“ Nachweisverfahren dieser Entgeltunterlage nach § 8 Abs. 2 Nr. 11 der Beitragsverfahrensverordnung?
  • Einblick in ein geplantes „digitales Nachweisverfahren“ und die möglichen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Abweichungsfällen zum analogen Verfahren.
  • Korrekte Berücksichtigung der Vorsorgepauschale PV im Lohnsteuerrecht – Anpassung des Programmablaufplans über das Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Stand: 22. März 2024

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