Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU hat die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den sog. „gelben Zettel“) zwischenzeitlich abgelöst und ist seit dem 1. Januar 2023 obligatorisch für die Arbeitgeber. Die Einführung erfolgte hierbei in mehreren Phasen und beinhaltet zum einen die Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse und zum anderen den nachfolgenden Abruf der Daten durch den Arbeitgeber. Um dieses Massenverfahren möglichst reibungslos in die Prozesse bei den Unternehmen zu integrieren, bedarf es der Analyse und ggf. Neubeurteilung der bisherigen Prozesse im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Neben einem Gesamtüberblick über das neue Verfahren erhalten Sie in diesem Webinar weitergehende Hintergrundinformationen und einen Überblick zu den Herausforderungen bzw. notwendigen Anpassungen.

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