Änderungen bei Mini- und Midijobs

Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist aktuell ein fixer Wert von 450 Euro. Das ändert sich ab 1. Oktober 2022. Ab diesem Zeitpunkt orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ein Überschreiten dieser Entgeltgrenze kann Auswirkungen auf den versicherungsrechtlichen Status haben und soll ebenfalls im Herbst 2022 gesetzlich definiert werden. Neben den Änderungen bei Minijobs ergeben sich auch einige gesetzliche Neuerungen bei Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob). In diesem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den relevanten Änderungen bei Mini- und Midijobs im Jahr 2022.

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