Ab Januar 2022 müssen alle externen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die bis Dezember 2018 abgeschlossen wurden, vom Arbeitgeber bezuschusst werden. In diesem Webinar erfahren Sie praxisnah und kompakt, welche Verträge dies genau betrifft, wie dieser Zuschuss kostenneutral berechnet werden kann und welche Besonderheiten für tarifliche Regelungen zur bAV greifen.
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Webinarskript (pdf, 1,27 MB)
BMF-Schreiben vom 12.08.2021 (pdf, 281,29 KB)
FAQ (pdf, 181,66 KB)